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MuKEn

Bei den «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) handelt es sich um das von den Kantonen, gestützt auf ihre Vollzugserfahrung, gemeinsam erarbeitete «Gesamtpaket» energierechtlicher Mustervorschriften im Gebäudebereich. Sie bilden den «gemeinsamen Nenner» der Kantone. Sie haben ein hohes Mass an Harmonisierung im Bereich der kantonalen Energievorschriften zum Ziel, um die Bauplanung und die Bewilligungsverfahren für Bauherren und Fachleute, die in mehreren Kantonen tätig sind, zu vereinfachen. Die Harmonisierung wird durch die Verwendung von gemeinsam erarbeiteten Formularen und Vollzugshilfen zusätzlich unterstützt.

Die MuKEn 2014 wurden von der EnDK Plenarversammlung am 9. Januar 2015 verabschiedete. Im Vorfeld hatten Fachverbände und Organisationen die Gelegenheit, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Die MuKEn 2014 sind die konsequente Weiterentwicklung der MuKEn 2008 und MuKEn 2000, sowie der Musterverordnung rationelle Energienutzung in Hochbauten von 1992.

Ein nach MuKEn 2014 realisierter Neubau wird noch rund 3,5 Liter Heizöl-Äquivalente an Wärmeenergie verbrauchen, umfassend sanierte Gebäude rund 8 Liter Heizöl-Äquivalente. Die Verbrauchsvorgaben sind seit 1975 um über 75% gesenkt worden. Damit nehmen die Kantone ihre energiepolitische Verantwortung zur Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudebereich wahr.

Die EnDK empfiehlt den Kantonen, die MuKEn möglichst unverändert und vollständig in ihre kantonalen Erlasse aufzunehmen. Dieses System hat sich bewährt und die Kantone sind dieser Empfehlung weitgehend gefolgt. Das Basismodul der MuKEn 2008 wurde zu fast 100% in allen Kantonen umgesetzt. Die Umsetzung der MuKEn 2014 ist bei den Kantonen im Gange.

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