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Energienachweis

Die Formulare für den Energienachweis wurden von den Kantonen gemeinsam entwickelt. Pro Kanton gibt es ein Kantonales Hauptformular, welches angibt, welche technischen Formulare verwendet werden müssen. 

Für die technischen Formulare gibt es zwei Formularsätze: EN-1 bis EN-16 (zur MuKEn 2008) und EN-101 bis EN-141 (zur MuKEn 2014).

Bei technischen Fragen, wenden Sie sich bitte direkt an die Energiefachstelle Ihres Kantons. Falls Sie weitere kantonale Formulare suchen, finden Sie diese auf der jeweiligen kantonalen Webseite.

Hinweise zum Ausfüllen der Formulare:

  1. Die technischen Formulare sind dreisprachig. Die Sprache wird beim Öffnen gemäss der Spracheversion ihres Adobe Readers ausgewählt. Sie kann durch klicken auf die Sprachsymbole oben rechts geändert werden.
  2. Bitte laden Sie die Formulare zur Bearbeitung auf Ihrem PC oder Mac herunter und benutzen Sie den Adobe Reader. (Beim Öffnen im Browser oder auf dem Schreibtisch riskieren Sie, dass die drei Sprachen übereinander erscheinen.)
  3. Eingabedaten können in den neuen Formularen nur gespeichert werden, wenn zur Bearbeitung die neuste Version des Adobe Readers verwendet wird.

Weitere Informationen.

Gewichtungsfaktoren
Für die Berechnung des GEAK sind die verschiedenen Energieträger zu gewichten. Dazu werden die «nationalen Gewichtungsfaktoren» verwendet, die von EnDK und BFE gemeinsam festgelegt wurden. Die Gewichtungsfaktoren 2009/2017 sind je nach kantonaler Umsetzung der MuKEn 2014 anzuwenden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den kantonalen Energiefachstellen.

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