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Kanton Schwyz: Fristverlängerung Vernehmlassung Revision kantonales Energiegesetz

02.04.2020 16:18

Angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage hat das Baudepartement beschlossen, die Vernehmlassungsfrist um einen Monat zu verlängern. Sie endet neu am 10. Juli 2020.
Link zu den Vernehmlassungsdokumenten

Weitere Informationen.

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