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Kanton FR: Der Staatsrat legt das Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes auf den 1.1.2020 fest.

03.10.2019 15:48

Der Staatsrat hat an seiner Sitzung vom 20.08.2019 Kenntnis von der Promulgierung des Gesetzes vom 26. Juni 2019 zur Änderung des Energiegesetzes und legt dessen Inkrafttreten auf den 1. Januar 2020 fest. Dieses beinhaltet Anforderungen an die Eigenstromerzeugung bei Neubauten sowie gegenüber den MuKEN 2014 verschärfte Anforderungen an den Wärmeerzeugerersatz bei Wohnbauten (Wärmeerzeugerersatz erfordert 20% erneuerbaren Anteil).

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