Energiepolitik der Kantone
In welchem energiepolitischen Bereich sind die Kantone zuständig?
Für die Begrenzung des Energieverbrauchs in Gebäuden sind gemäss Bundesverfassung vor allem die Kantone zuständig (Art. 89 Abs. 4 BV). Diese sind somit für weit mehr zuständig als nur für den Vollzug. Vielmehr obliegt ihnen die materielle Rechtsetzung betreffend den Energieverbrauch in den Gebäuden.Die Kantone nehmen ihre energiepolitische Verantwortung wahr und zwar mit hohem personellem und finanziellem Engagement, Augenmass sowie nachweislichem Erfolg.
Wie nehmen die Kantone ihre energiepolitische Verantwortung wahr?
Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn)
An der Frühlingsversammlung vom 4. April 2008 hat die EnDK die totalrevidierten "Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich" (MuKEn) verabschiedet. Damit haben die Kantone einen weiteren grossen, konkreten und harmonisierten Schritt zur Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudebereich getan.Künftig soll ein nach dem Basismodul der Musterverordnung realisierter Neubau nur noch 4,8 Liter Heizöl-Äquivalente an Wärmeenergie verbrauchen, umfassend sanierte Gebäude rund 9 Liter Heizöl-Äquivalente. Damit nähern sich die Verbrauchslimiten den bisherigen, bis 2007 geltenden MINERGIE®-Anforderungen an. Die Verbrauchsvorgaben sind dadurch seit 1975 um über 75% gesenkt worden.

Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
Die EnDK hat im April auch beschlossen, einen schweizweit einheitlichen "Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)" als Informationsinstrument einzuführen. Sie setzt auf einen einfachen und kostengünstigen internetgestützten Service. Für den Hauseigentümer ist der GEAK ein freiwilliges Informationsinstrument, das er beispielsweise im Hinblick auf Sanierungen oder Handänderungen erstellen kann. Die Vorarbeiten der EnDK sind soweit fortgeschritten, dass der GEAK im 2009 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann. Die Verbreitung des GEAK wird durch entsprechende Informations- und Marketingmassnahmen gefördert.Harmonisches Fördermodell (HFM)
Derzeit kennen 25 Kantone Förderprogramme zur Förderung der Effizienz im Gebäudebereich sowie der erneuerbaren Energien. Nächstes Jahr werden es alle Kantone sein. Auch diesbezüglich ist die Harmonisierung via die EnDK gewährleistet, weil sich diese Programme an dem von der EnDK entwickelten "Harmonisiertes Förderprogramm der Kantone (HFM)" orientieren.MINERGIE®
Der Standard und die Marke MINERGIE® sind Produkte, die von den Kantonen entwickelt worden sind. Heute wird die Marke von der Wirtschaft, den Kantonen und dem Bund gemeinsam getragen und ist vor Missbrauch geschützt.Im Zentrum steht der Komfort – der Wohn- und Arbeitskomfort von Gebäudenutzern. Ermöglicht wird dieser Komfort durch eine hochwertige Bauhülle und eine systematische Lufterneuerung.
Der Baustandard geniesst eine breite Akzeptanz. Gründe gibt es viele, der wichtigste: Bauherrschaften, Architekten und Planer, sind in der Gestaltung, in der Materialwahl und in der inneren und äusseren Struktur eines Gebäudes völlig frei.
In der Baubranche hat sich mittlerweile ein vielfältiges Angebot an Dienstleistungen (Fachpartner) und Produkten (Module) für MINERGIE®-Bauten entwickelt. Zu den Anbietern zählen Architekten und Planer Hersteller von Materialien, Bauteilen und Systemen. Die Breite dieses Marktes fördert die Qualität.
Fördermittel für die Energiepolitik
Während die Kantone ihre eigenen Fördermittel in
den letzten Jahren kontinuierlich und markant gesteigert haben, sind die
Globalbeiträge des Bundes in derselben Zeit leicht gesunken. Im Jahr 2008
stellten die Kantonen insgesamt über CHF 50 Millionen für ihre Energiepolitik
bereit, währenddessen sich das gesamte Budget von EnergieSchweiz auf rund CHF
38 Millionen belief und hiervon 13,8 Millionen als Globalbeiträge an die
Kantone ausgerichtet worden sind. Die Kantone investieren somit mehr Mittel in
die Energieeffizienz als der Bund.
Wirkung der kantonalen Energiepolitik
Wirkung 2001 bis 2007
Insgesamt wurden im Jahr 2007 durch die Kantone CHF 48,8 Millionen an Fördermitteln ausbezahlt (CHF 34,0 Mio. Kantonsmittel und CHF 14,8 Mio. Globalbeiträge Bunde).Die gesamte energetische Wirkung (über Lebensdauer) betrug im Berichtsjahr 2007 rund 21,6 PJ (ca. 6'000 GWh). Mit den realisierten Massnahmen wurden CHF 230 Millionen an energetischen Investitionen, eine Beschäftigungswirkung von 1'480 Personenjahren sowie eine Reduktion des CO2-Ausstosses um 62'000 Tonnen (1,6 Millionen Tonnen bezogen auf die ganze Lebensdauer der Massnahmen) erzielt. Gesamtschweizerisch wurde ein Wirkungsfaktor von 1,6 kWh/Rp. errechnet (d.h. pro eingesparte kWh wurden 0,6 Rappen an Fördergeldern eingesetzt).
Seit 2001 wurden gesamthaft rund CHF 277 Millionen an kantonalen Fördergeldern ausbezahlt (inkl. Globalbeträge des Bundes). Dabei wurden bedeutende Wirkungen in den Bereichen Wirtschaft und Umwelt ausgelöst: energetische Wirkungen rund 32'890 GWh (über Lebensdauer), Investitionsvolumen rund CHF 1,3 Mia., Beschäftigungswirkung rund 7'100 Personenjahre, Verminderung der CO2-Emissionen im Jahr 2007 aus Massnahmen seit 2001 (anhaltende Wirkungen im Berichtsjahr 2007) rund 390'000 Tonnen CO2.
Durch die zielgerichtete Anpassung der Vorschriften an den Stand der Technik im Bereich der Neubauten und die finanziellen Anreize zur Sanierung der bestehenden Bauten leisten die Kantone in der schweizerischen Energie- und Klimapolitik einen entscheidenden Beitrag zur Zielereichung der Vorgaben des Kyoto-Protokolls.
Wirungsvergleich zwischen den kantonalen Massnahmen und EnergieSchweiz (2006)
Die Wirkungsanalyse von EnergieSchweiz weist für das Programm eine Gesamtwirkung im Jahre 2006 von 15 Petajoule (PJ) aus, was in etwa 4 Milliarden Kilowattstunden oder 350'000 Tonnen Heizöl-Äquivalente entspricht. Dies sind rund 1,5 Prozent des gesamten Energieverbrauches in der Schweiz. Eine ähnliche Wirkung geht von den kantonalen Massnahmen aus. Gut die Hälfte dieser Wirkung entfällt auf verschärfte Anforderungen an Neu- und Umbauten, die im Zuge der Umsetzung der MuKEn zum Tragen kommen. Die von den Kantonen finanzierten Massnahmen (ohne Globalbeiträge Bund) erzielten im Jahre 2006 in etwa dieselbe energetische Wirkung wie EnergieSchweiz, nämlich rund 11 - 21 PJ. Die grösste Wirkung wird mit der Umsetzung der energetischen Anforderungen an Neubauten und Sanierungen erzielt.
Energiepolitische Strategie 2006 bis 2011
Die Strategie für 2006 bis 2011 wurde an der EnDK/EnFK-Frühjahrsversammlung vom 29. April 2005 verabschiedet. Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie hier.Die Schwerpunkte:
1. Senkung des Energiebedarfes durch Gebäudemodernisierung
Klarer Schwerpunkt der gemeinsamen kantonalen Energiepolitik im Gebäudebereich bilden Massnahmen zur Senkung des Energiebedarfes. Diesbezüglich liegt das grösste Potenzial bei der energetischen Modernisierung bestehender Bauten.2. Bewusstseinsbildung in Bezug auf das Benutzerverhalten
Energetisch gute Gebäude nützen nur beschränkt, wenn sich die Bewohner energetisch ineffizient verhalten. Ein zweiter Schwerpunkt der gemeinsamen kantonalen Energiepolitik im Gebäudebereich bildet deshalb die Förderung des Bewusstseins der Hausbewohner in Bezug auf das Benutzerverhalten.3. Deckung des Restbedarfes mittels Nutzung von Abwärme und erneuerbarer Energien
Höchstmögliche Deckung des verbleibenden Energiebedarfes im Gebäudebereich mittels Abwärme und erneuerbaren Energien. Diesbezüglich liegt es an den einzelnen Kantonen aufgrund ihrer Strukturen sinnvolle Schwerpunkte zu setzen.4. Kriterien
Die Massnahmen, die zur Umsetzung der Strategie gewählt werden, müssen folgende Kriterien erfüllen:- Energetisch hohe Wirksamkeit;
- Gutes Kosten-/Nutzen-Verhältnis;
- Einfache Vollziehbarkeit (Vollzugstauglichkeit);
- Eignung, um Breitenwirkung zu erzielen.
