Kantone als energiepolitische Schrittmacher
Die Kantone setzen auf energieeffiziente Gebäude. Gemäss den erneuerten Mustervorschriften der Energiedirektorenkonferenz (EnDK) dürfen Neubauten künftig nur noch rund halb soviel Wärmeenergie verbrauchen, wie heute. Dies entspricht einer Annäherung an die bisherigen MINERGIE-Anforderungen. Zudem führen die Kantone einen gesamtschweizerisch einheitlichen, freiwilligen „Gebäudeenergieausweis der Kantone“ ein. Alle diese Neuerungen werden die Kantone in den Jahren 2009 bis 2011 umsetzen.
Die Hälfte unseres Energieverbrauches entfällt auf die Gebäude. Entsprechend zentral ist im energie- und versorgungspolitischen Kontext die Qualität des schweizerischen Gebäudeparks.
Reduktionspotenzial im Gebäudebereich nutzen
Die Kantone machen deshalb einen weiteren konkreten Schritt zur Reduktion des Energie-verbrauchs im Gebäudebereich. Hierzu hat die EnDK ihre Mustervorschriften (MuKEn) erneuert. Künftig soll ein nach dem Basismodul der Musterverordnung realisierter Neubau nur noch 4,8 Liter Heizöl-Äquivalente an Wärmeenergie verbrauchen, umfassend sanierte Gebäude rund 9 Liter Heizöl-Äquivalente. Damit nähern sich die Verbrauchslimiten den bisheri-gen, bis 2007 geltenden MINERGIE-Anforderungen an.
Hauseigentümer entscheidet, wie er das Ziel erfüllt
Struktur und Akzentuierung der MuKEn machen deutlich: Die Kantone wollen die Primärsub-stanz der Gebäude – also Wände, Dächer und Böden – konsequent verbessern, ohne den Hauseigentümern im Detail vorzuschreiben, wie die Umsetzung der Zielvorgabe zu erfolgen hat. Insbesondere die Wahl der haustechnischen Einrichtungen bleibt dem Hauseigentümer und ihren Beauftragten – Architekten, Ingenieuren und Installationsfachleuten – weitgehend überlassen. Damit ermöglicht die MuKEn bauliche und haustechnische Lösungen, die dem Standort und seinem Klima, der spezifischen Nutzung des Gebäudes und der individuellen Einschätzung der Eigentümer angepasst sind.
Verbrauchsvorgaben im Laufe der Jahre um über 75% gesenkt
In den letzten Jahren ist die Wärmeversorgung unserer Bauten aufgrund der stark steigenden Energiepreise und der umweltrelevanten Auswirkungen – insbesondere des CO2-Ausstosses – verstärkt ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Für die EnDK sind diese ökologischen und ökonomischen Aspekte des Bauens seit Jahren eine Verpflichtung zum Handeln: Während 1975 ein üblicher Neubau gut 20 Liter Heizöl-Äquivalente pro Quadratmeter für Heizung und Wassererwärmung benötigte, sind es derzeit neun Liter und dank der nun neu verabschiedeten MuKEn wird dieser Verbrauch nochmals auf 4,8 Liter Heizöl-Äquivalente pro Quadratmeter halbiert und dem bisherigen MINERGIE-Standard angenähert:
Reduktionspotenzial im Gebäudebereich nutzen
Die Kantone machen deshalb einen weiteren konkreten Schritt zur Reduktion des Energie-verbrauchs im Gebäudebereich. Hierzu hat die EnDK ihre Mustervorschriften (MuKEn) erneuert. Künftig soll ein nach dem Basismodul der Musterverordnung realisierter Neubau nur noch 4,8 Liter Heizöl-Äquivalente an Wärmeenergie verbrauchen, umfassend sanierte Gebäude rund 9 Liter Heizöl-Äquivalente. Damit nähern sich die Verbrauchslimiten den bisheri-gen, bis 2007 geltenden MINERGIE-Anforderungen an.
Hauseigentümer entscheidet, wie er das Ziel erfüllt
Struktur und Akzentuierung der MuKEn machen deutlich: Die Kantone wollen die Primärsub-stanz der Gebäude – also Wände, Dächer und Böden – konsequent verbessern, ohne den Hauseigentümern im Detail vorzuschreiben, wie die Umsetzung der Zielvorgabe zu erfolgen hat. Insbesondere die Wahl der haustechnischen Einrichtungen bleibt dem Hauseigentümer und ihren Beauftragten – Architekten, Ingenieuren und Installationsfachleuten – weitgehend überlassen. Damit ermöglicht die MuKEn bauliche und haustechnische Lösungen, die dem Standort und seinem Klima, der spezifischen Nutzung des Gebäudes und der individuellen Einschätzung der Eigentümer angepasst sind.
Verbrauchsvorgaben im Laufe der Jahre um über 75% gesenkt
In den letzten Jahren ist die Wärmeversorgung unserer Bauten aufgrund der stark steigenden Energiepreise und der umweltrelevanten Auswirkungen – insbesondere des CO2-Ausstosses – verstärkt ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Für die EnDK sind diese ökologischen und ökonomischen Aspekte des Bauens seit Jahren eine Verpflichtung zum Handeln: Während 1975 ein üblicher Neubau gut 20 Liter Heizöl-Äquivalente pro Quadratmeter für Heizung und Wassererwärmung benötigte, sind es derzeit neun Liter und dank der nun neu verabschiedeten MuKEn wird dieser Verbrauch nochmals auf 4,8 Liter Heizöl-Äquivalente pro Quadratmeter halbiert und dem bisherigen MINERGIE-Standard angenähert:
Abb: Wärmebedarf von Neubauten in Liter Heizöläquivalent pro m2 Wohnfläche
Harmonisierung wird weiter verstärkt
Die von den Kantonen seit dem Jahre 2000 intensivierte Harmonisierung der Bauvorschriften im Energiebereich ist eine Erfolgsgeschichte. Die zentralen Bestimmungen (Basismodul der MuKEn) gelten heute praktisch in der gesamten Schweiz (für 98% der Bevölkerung). Zudem verwenden heute 24 Kantone einheitliche Vollzugsformulare. Diese Harmonisierung wird mit der neuen MuKEn noch weiter verstärkt, weil der Katalog der von den Kantonen zu übernehmenden Bestimmungen (Basismodul) deutlich erweitert wird.
Spezialmodule für massgeschneiderte Lösungen
Der Vielgestaltigkeit des schweizerischen Gebäudeparks zeigt sich in der regionalen Bauweise, in der stark differenzierten Siedlungsstruktur und in den höchst unterschiedlichen Anteilen der Gebäudekategorien. Dieser Tatsache trägt die MuKEn insofern Rechnung, als die Kantone nebst dem Basismodul aus einer Anzahl von Spezialmodulen jene übernehmen können, die für ihre Verhältnisse zweckmässig sind (das Modul "Ferienhäuser" eignet sich insbesondere für Tourismuskantone, während grossstädtische Agglomerationen auf das Modul verzichten). Damit bilden die Mustervorschriften das Scharnier zwischen einer Harmonisierung der Energievorschriften im Baubereich und einer massgeschneiderten Ausgestaltung der kantonalen Energiepolitik.
"Gebäudeenergieausweis der Kantone" kommt
Die EnDK hat beschlossen, als Informationsinstrument einen schweizweit einheitlichen "Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)" einzuführen. Sie setzt auf einen einfachen und kostengünstigen internetgestützten Service. Für den Hauseigentümer ist der GEAK ein freiwilliges Informationsinstrument, das er beispielsweise im Hinblick auf Sanierungen oder Handänderungen erstellen kann. Die Vorarbeiten der EnDK sind soweit fortgeschritten, dass der GEAK im 2009 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann. Die Verbreitung des GEAK wird durch entsprechende Informations- und Marketingmassnahmen gefördert.
Erhebliche Wirkung der kantonalen Massnahmen
Die Wirkungsanalyse von EnergieSchweiz weist für das Programm eine Gesamtwirkung im Jahre 2006 von 15 Petajoule (PJ) aus, was in etwa 4 Milliarden Kilowattstunden oder 350'000 Tonnen Heizöl-Äquivalente entspricht. Dies sind rund 1,5 Prozent des gesamten Energieverbrauches in der Schweiz. Eine ähnliche Wirkung geht von den kantonalen Massnahmen aus. Gut die Hälfte dieser Wirkung entfällt auf verschärfte Anforderungen an Neu- und Umbauten, die im Zuge der Umsetzung der MuKEn zum Tragen kommen.
Die von den Kantonen seit dem Jahre 2000 intensivierte Harmonisierung der Bauvorschriften im Energiebereich ist eine Erfolgsgeschichte. Die zentralen Bestimmungen (Basismodul der MuKEn) gelten heute praktisch in der gesamten Schweiz (für 98% der Bevölkerung). Zudem verwenden heute 24 Kantone einheitliche Vollzugsformulare. Diese Harmonisierung wird mit der neuen MuKEn noch weiter verstärkt, weil der Katalog der von den Kantonen zu übernehmenden Bestimmungen (Basismodul) deutlich erweitert wird.
Spezialmodule für massgeschneiderte Lösungen
Der Vielgestaltigkeit des schweizerischen Gebäudeparks zeigt sich in der regionalen Bauweise, in der stark differenzierten Siedlungsstruktur und in den höchst unterschiedlichen Anteilen der Gebäudekategorien. Dieser Tatsache trägt die MuKEn insofern Rechnung, als die Kantone nebst dem Basismodul aus einer Anzahl von Spezialmodulen jene übernehmen können, die für ihre Verhältnisse zweckmässig sind (das Modul "Ferienhäuser" eignet sich insbesondere für Tourismuskantone, während grossstädtische Agglomerationen auf das Modul verzichten). Damit bilden die Mustervorschriften das Scharnier zwischen einer Harmonisierung der Energievorschriften im Baubereich und einer massgeschneiderten Ausgestaltung der kantonalen Energiepolitik.
"Gebäudeenergieausweis der Kantone" kommt
Die EnDK hat beschlossen, als Informationsinstrument einen schweizweit einheitlichen "Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)" einzuführen. Sie setzt auf einen einfachen und kostengünstigen internetgestützten Service. Für den Hauseigentümer ist der GEAK ein freiwilliges Informationsinstrument, das er beispielsweise im Hinblick auf Sanierungen oder Handänderungen erstellen kann. Die Vorarbeiten der EnDK sind soweit fortgeschritten, dass der GEAK im 2009 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann. Die Verbreitung des GEAK wird durch entsprechende Informations- und Marketingmassnahmen gefördert.
Erhebliche Wirkung der kantonalen Massnahmen
Die Wirkungsanalyse von EnergieSchweiz weist für das Programm eine Gesamtwirkung im Jahre 2006 von 15 Petajoule (PJ) aus, was in etwa 4 Milliarden Kilowattstunden oder 350'000 Tonnen Heizöl-Äquivalente entspricht. Dies sind rund 1,5 Prozent des gesamten Energieverbrauches in der Schweiz. Eine ähnliche Wirkung geht von den kantonalen Massnahmen aus. Gut die Hälfte dieser Wirkung entfällt auf verschärfte Anforderungen an Neu- und Umbauten, die im Zuge der Umsetzung der MuKEn zum Tragen kommen.
Abb: Energetische Wirkung - Vergleich zwischen Wirkung EnergieSchweiz und Wirkung der Massnahmen der Kantone im Jahr 2006
Fazit
Die von den Kantonen finanzierten Massnahmen (ohne Globalbeiträge Bund) erzielten im Jahre 2006 in etwa dieselbe energetische Wirkung wie EnergieSchweiz, nämlich rund 11 - 21 PJ. Die grösste Wirkung wird mit dem Vollzug der energetischen Anforderungen an Neubauten und Sanierungen erzielt.
Chur, 8. April 2008
Die von den Kantonen finanzierten Massnahmen (ohne Globalbeiträge Bund) erzielten im Jahre 2006 in etwa dieselbe energetische Wirkung wie EnergieSchweiz, nämlich rund 11 - 21 PJ. Die grösste Wirkung wird mit dem Vollzug der energetischen Anforderungen an Neubauten und Sanierungen erzielt.
Chur, 8. April 2008
