Gebäudesanierungsprogramm: EnDK will rasche Realisierung

Die Energiedirektorenkonferenz (EnDK) prüft ein neues Modell zur Finanzierung des nationalen Gebäudesanierungsprogramms. Damit sollen die festgefahrenen Diskussionen deblockiert und das Programm möglichst bald gestartet werden.
Die EnDK fordert seit Jahren ein nationales Gebäudesanierungsprogramm, weil damit viel Energie eingespart, der CO2-Ausstoss reduziert und eine erhebliche Beschäftigungswirkung ausgelöst werden kann. Die EnDK hat sich auch bereit und in der Lage erklärt, ein solches Programm durchzuführen. Deshalb hat sie an ihrer Generalversammlung einen Kredit gesprochen um ein Detailkonzept auszuarbeiten.

Politisch heftig umstritten ist aber nachwievor die Art und Weise der Finanzierung eines solchen Programmes. Versuche, einen langjährigen Rahmenkredit aus ordentlichen Bundesmitteln zu erhalten, sind bisher regelmässig gescheitert. Statt erhöht, wurde das Budget von „EnergieSchweiz“ gekürzt. Im Kreuzfeuer steht auch die Teilzweckbindung der als Lenkungsabgabe ausgestalteten CO2-Abgabe, die aus finanzpolitischen und finanzrechtlichen Gründen von einer überwiegenden Mehrheit der Kantonsregierungen ebenfalls abgelehnt wird.

Angesichts des klimapolitischen Handlungsbedarfs stehen für die EnDK im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Gebäudesanierungsprogrammes die Kriterien „rasche Verfügbarkeit„, „Ergiebigkeit“ und „Verlässlichkeit“ im Vordergrund. Die EnDK hat an ihrer Versammlung eine Standortbestimmung vorgenommen. Hierzu hat sie sich von Vertretern der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung, Energie und Kommunikation (UREK-N), der Stiftung Klimarappen sowie des Bundes orientieren lassen.

Zur Deblockierung der Diskussion prüft die EnDK nun folgendes neues, alternatives Finanzierungsmodell:
  • Die EnDK schafft gemeinsam mit der Wirtschaft und dem Bund eine neue Trägerschaft (neue Stiftung) zur Durchführung eines Gebäudesanierungsprogrammes. Die Federführung zur Ausgestaltung und Umsetzung des Programmes obliegt dabei den Kantonen.
  • Die Finanzierung des Programmes erfolgt durch eine freiwillige Abgabe auf Erdöl und Erdgas mittels Erhöhung des bereits bestehenden Klimarappens von heute 1,5 auf 1, 99 Rp./lt Treibstoff, womit sofort rund 100 Millionen Franken pro Jahr für Gebäudesanierungen bereitgestellt werden könnten.
  • Gleichzeitig soll sich der Bund mit einer langfristigen Erhöhung des Budgets von EnergieSchweiz von mindestens 40 Millionen Franken pro Jahr beteiligen.
  • Die Kantone ihrerseits verfügen bereits über Fördermittel im Umfang von rund 50 Millionen pro Jahr für ihre eigenen Förderpropgramme.

Mit einem solchen Programm könnte rasch begonnen werden. Statt wertvolle Zeit mit langwierigen politischen und formaljuristischen Diskussionen über die umstrittene Teilzweckbindung der CO2-Abgabe zu verlieren, könnte endlich Wirkung erzielt werden. Ein spezieller parlamentarischer Prozess ist für die Startphase diese Programms nicht erforderlich, weil die freiwillige Abgabe auf Erdöl und Erdgas sofort erhoben werden kann. Weiter kann die langfristige Erhöhung des Budgets von "EnergieSchweiz" vom Parlament im ordentlichen Verfahren beschlossen werden und die gesetzliche Verankerung der freiwilligen Abgabe auf Erdöl und Erdgas ist später im Zuge der ohnehin anstehenden Revision des CO2-Gesetzes vorzunehmen.

Zur Abwicklung des Programmes soll auf den bereits bestehenden Strukturen des Gebäudesanierungsprogramms der Stiftung Klimarappen aufgebaut werden. Demgegenüber muss die inhaltliche Ausgestaltung des Programmes überarbeitet und eine Verzahnung mit den ebenfalls bereits bestehenden kantonalen Förderprogrammen vorgenommen werden. Die Kantone sollen in ihrem Förderbereich nämlich weitgehend autonom bleiben.

Um den Programmvollzug vertieft zu prüfen und im Detail auszugestalten, hat die EnDK der Energiefachstellenkonferenz (EnFK) den Auftrag erteilt, als Vorleistung ein Detailkonzept auszuarbeiten. Parallel hierzu wird die EnDK in den kommenden Wochen das Modell auch den 26 Kantonsregierungen zur Stellungnahme unterbreiten. Es geht darum, die Meinung der Kantonsregierungen zu diesem neuen Vorschlag einzuholen, um eine konsolidierte Haltung der Kantone vertreten zu können. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird die EnDK mit der UREK-N, der Wirtschaft und dem Bund das weitere Vorgehen festlegen. Dies dürfte gegen Ende Oktober der Fall sein.

Chur, 25. August 2008

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