Es droht ein "Stop-and-Go" bei den Gebäudesanierungen

Die Energiedirektorenkonferenz (EnDK) warnt vor einem unsäglichen „Stop-and-Go" bei den Gebäudesanierungen. Sie lädt den Bund und die Wirtschaft deshalb zu einem gemeinsamen Vorgehen ein.
Das derzeit laufende nationale Gebäudesanierungsprogramm der Stiftung Klimarappen läuft Ende 2009 aus. Um auch ab 1. Januar 2010 eine breite Unterstützung der energetischen Sanierung von Altbauten garantieren zu können, sind bis Ende Februar 2009 verbindliche Grundsatzbeschlüsse für ein neues nationales Gebäudesanierungsprogramm zu fassen. Andernfalls droht ein unheilvolles "Stop-and-Go" bei der Sanierung von Altbauten.

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Gebäudesanierungsprogramm: EnDK will rasche Realisierung

Die Energiedirektorenkonferenz (EnDK) prüft ein neues Modell zur Finanzierung des nationalen Gebäudesanierungsprogramms. Damit sollen die festgefahrenen Diskussionen deblockiert und das Programm möglichst bald gestartet werden.
Die EnDK fordert seit Jahren ein nationales Gebäudesanierungsprogramm, weil damit viel Energie eingespart, der CO2-Ausstoss reduziert und eine erhebliche Beschäftigungswirkung ausgelöst werden kann. Die EnDK hat sich auch bereit und in der Lage erklärt, ein solches Programm durchzuführen. Deshalb hat sie an ihrer Generalversammlung einen Kredit gesprochen um ein Detailkonzept auszuarbeiten.

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Kantone als energiepolitische Schrittmacher

Die Kantone setzen auf energieeffiziente Gebäude. Gemäss den erneuerten Mustervorschriften der Energiedirektorenkonferenz (EnDK) dürfen Neubauten künftig nur noch rund halb soviel Wärmeenergie verbrauchen, wie heute.
Dies entspricht einer Annäherung an die bisherigen MINERGIE-Anforderungen. Zudem führen die Kantone einen gesamtschweizerisch einheitlichen, freiwilligen „Gebäudeenergieausweis der Kantone" ein. Alle diese Neuerungen werden die Kantone in den Jahren 2009 bis 2011 umsetzen.

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Kantone setzen auf energieeffiziente Gebäude

Mit den neuen "Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn)" wird der zulässige Wärmebedarf für Neubauten und Gebäudeerneuerungen gesenkt.
Dadurch reduziert sich der Energiebedarf und der CO2-Ausstoss des Gebäudeparks weiter. Die Mechanik und die Berechnungsverfahren bleiben unverändert. Weitere Neuerungen beziehen sich auf fossile Wärmeerzeuger und Elektroheizungen, auf Klimaanlagen, Ferienhäuser und Heizungen im Freien. Ein freiwilliger Gebäudeenergieausweis ist ein weiteres Element der neuen MuKEn.

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Erhebliche Wirkung kantonaler Massnahmen

Für das Jahr 2006 ergibt die qualifizierte Abschätzung der Wirkungen kantonaler Aktivitäten im Energiebereich 11 PJ bis 21 PJ. Ein grosser Anteil dieser Wirkung basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen und auf Förderbeiträgen. Die Zahlen zeigen die starke Stellung der Kantone im Spektrum der Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Die Wirkungsanalyse von EnergieSchweiz weist für das Programm eine Gesamtwirkung im Jahre 2006 von 15 Petajoule (PJ) aus, was in etwa 4 Milliarden Kilowattstunden oder 350'000 Tonnen Heizöl-Äquivalente entspricht.

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